Was kann gefördert werden?
Die Stiftung Behindertensport unterstützt Sportprojekte als Stärkung der „Hilfe zur Selbsthilfe“. Hierzu zählt die Anschaffung von Sportgeräten, -materialien und Hilfsmitteln aber auch Sportveranstaltungen, barrierefreie Umbauten sowie die Unterhaltung von barrierefreien und behindertengerechten Übungs- und Begegnungsräumen. Somit können darüber hinaus Modellprojekte im Bereich des Behindertensports gefördert werden.Die Stiftung fördert behinderte Sportlerinnen und Sportler im Breiten-, Nachwuchs-, Leistungs- und Spitzensport.
Es können Anträge sowohl durch Privatpersonen als auch durch eingetragene Vereine gestellt werden.
Grundsätze der Förderung
Eine Förderung erfolgt nach dem Subsidiaritätsprinzip. Fördermittel können erst beantragt werden, soweit Eigenmittel bzw. Zuschüsse Dritter zur Kostendeckung nicht ausreichen. Eine Vollfinanzierung ist grundsätzlich ausgeschlossen. In der Regel ist die Förderung auf 1/3 des Gesamtaufwandes begrenzt. Über eine Förderung wird nur entschieden, wenn ein vollständiger Antrag, ein detaillierter Finanzierungsplan, eine Projektbeschreibung sowie die Bestätigung, der gesicherten Gesamtfinanzierung der Maßnahme vorliegen.Wer entscheidet über die Förderanträge?
Der Vorstand entscheidet auf seinen Sitzungen (jeweils im Frühjahr und Herbst) über die Förderungen.Nachweis der Förderung
Die Verwendung der ausgereichten Fördermittel ist spätestens zwei Monate nach Beendigung der Maßnahme durch Originalbelege nachzuweisen.Die zweckfremde Verwendung der Fördermittel wird gemäß §164 StGB zur Anklage gebracht. Die zivilrechtlichen Ansprüche sind hiervon unberührt.
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Förderantrag | |
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